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Das elektronische Weidetagebuch – Vision oder Wirklichkeit?

Zur Verbesserung des Tierwohles bei Rindern hat die Thüringer Landesregierung ein neues Förderprogramm aufgelegt. Im Juni 2021 wurde die „Thüringer Tierwohlförderrichtlinie (TWR)“ in Kraft gesetzt. Unterstützt wird dabei insbesondere durch den Freistaat die Sommerweidehaltung von Rindern. Die Mutterkuhhaltung bleibt hierbei aber leider außen vor.

Wie wir es gewohnt sind und wie es zu befürchten war wurde mit der Förderrichtlinie ein neues Bürokratiemonster geboren. Ein tägliches Weidetagebuch, unterlegt mit allen Tiernummern ist zu führen und schriftlich bis zum Februar des Folgejahres der Behörde vorzulegen. Die ersten Reaktionen die uns aus den Betrieben hierzu erreichten, reichen von „bei wenigen Tieren lohnt sich die Antragstellung nicht“ bis „wie sollen wir das bei größeren Tierzahlen managen“.

Kann es gelingen die Widersprüche in Einklang zu bringen? Schließlich besteht ja auf Grundlage der novellierten Düngeverordnung ohnehin eine Aufzeichnungspflicht für alle Weidemaßnahmen, die man nicht umgehen kann.

Aus Anlass der Auflagen der Düngeverordnung wurde schon zu Beginn des Jahres die Entwicklung eines elektronischen Weidetagebuches von uns in Angriff genommen. Das Konzept klingt simpel und ist vielversprechend. Auf das Mobilgerät werden die Flächengeometrien aus der VERA und in Zukunft auch die selektierten HIT-Tierlisten je Herde geladen, man spricht aber jetzt „förderdeutsch“ von „Weidegruppe“. Und schon kann das Tagebuch starten! Beim Auftrieb auf die Koppel wählt der Weidewart nur die Herde aus und drückt auf „Auftrieb“. Die Zuordnung der Herde zum Schlag und die Führung des Weidetagebuches geschehen dann automatisch. Auch jeder neue Auftrieb ist gleichzeitig der Abtrieb von der vorherigen Koppel, kann muss also nicht extra gebucht werden.

Zugegeben, das „Auftrieb-Klicken“muss schon zuverlässig erfolgen, sonst hat das Tagebuch Lücken – wie auch jedes handschriftlich geführte Buch. Vorteil aber: es ist eine Kontrolle des Tagebuches möglich, vom Chefsessel aus. Tierbewegungen müssen binnen 2 Tagen nach DVO und bis Februar für die Sommerweideförderung gepflegt sein. Aber auch hier wird ein Klicken auf die gespeicherten Tiernummern genügen, Zahlen eintippen entfällt vollständig.

Die Bedienung am Handy ist übersichtlich und „fingertauglich“. 4 Zoll genügen, mehr ist immer besser. Wichtig im Außenbereich: Leuchtstärke des Displays. Aber mal ehrlich, den Nachrichtenaustausch lassen wir uns von der Sonne auch nicht verblenden: wo Licht ist, ist auch Schatten. Außerdem ist die als Browser-Anwendung programmierte App hardwareunabhängig und auf jeden internetfähigen mobilen Gerät und PC anwendbar. Unsere Empfehlung: ein einfaches 10 Zoll Tablet in fester Klapphülle ist für unter 100 Euro zu haben.

Die Aufbereitung der Auswertungen nach DÜV und Förderrichtlinie übernimmt dann der digitale Helfer vollständig. Download der fertigen Listen als PDF oder Import in eine Tabelle zur Weiterbearbeitung am PC sind leicht zu bewerkstelligen. Wer noch mehr will, dem steht ein direkter Import in die GIS-Schlagkartei der GIS GmbH offen. Nährstoffbedarfsplanung und Dokumentation des Nährstoffeinsatzes sind dann eine logische, und effektive Linie bis zur Erstellung der Belege der Aufzeichnungspflichten nach Düngeverordnung. Oder auch für pflanzenbauliche und ökonomische Betrachtungen und Analysen, die heute leider mehr denn je aus Zeitmangel leider sonst unterbleiben.

Die Umsetzung des elektronischen Weidetagebuches muss sich nun der Praxis beweisen – ist aber technisch weit, weit überlegen gegenüber den sperrigen Exceltabelle, welche die TLLLR den Antragstellern aufbürdet.
Landwirte die sich der neuen Herausforderung stellen möchten oder müssen, können an einem ersten Feldtest der Software noch in diesem Jahr teilnehmen. Interessenten melden sich einfach unter weidetagebuch@gis.gmbh. Der Test ist kostenfrei und wird auch im Frühjahr fortgesetzt, auch wenn dann die Führung des Weidetagebuches schon regulär für angemeldete Nutzer laufen wird.

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