Grundsteuer - GIS GmbH - Software für Landwirtschaft und Jagdgenossenschaften

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Grundsteuererklärung - Es geht auch einfach!

Die allgemeine Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung verschafft Ihnen Zeit - nutzen sie diese Zeit effizient!

Mit dem
Programm GIS-Grundsteuer erledigen Sie die Aufarbeitung der Daten und den Versand in ELSTER effektiv und zeitsparend. UND! Sie haben auch ein gutes Gefühl die Steuerlast der kommenden Jahre minimiert zu haben, da alle Ertragsmesszahlen überprüft sind. Die Kosten vom Steuerberater sind ebenfalls eingespart, Sie können alles selbst erledigen.
Anwender aus unserer Kundschaft haben bereits hunderte Aktenzeichen abgearbeitet und verschickt, eine Fristverlängerung wäre nicht nötig gewesen ..

Wie das geht lesen Sie hier:
Programm bestellen oder DEMO anfordern

1. Woher bekomme ich die digitalen Angaben zu meinen Eigentumsflächen und der Nutzung?
Alles was Sie brauchen erhalten Sie mit den ALKIS-Daten vom Katasteramt. Das Programm GIS-Grundsteuer wird diese Daten in einer Liste anzeigen und Basis sein für Ihre Abarbeitung. Die Übernahme in das Aktenzeichen erfolgt per Mausklick, Sie müssen keine einzige Zahl erfassen.
Was ist zu tun?
Soweit noch nicht vorhanden, besorgen Sie sich aktuelle ALKIS-Daten (neuer als 1.Januar 2022) mit Eigentümer, tatsächlicher Nutzung und Bodenschätzung. In Thüringen, Sachsen, Brandenburg ist das kostenlos (nur geringe Bearbeitungsgebühr). In Mecklenburg-Vorpommern können Sie die Daten auch über das geoportalMV beziehen (30 Euro Monatsgebühr).
Die Bundesländer haben verschiedene Systeme um eine „wirtschaftliche Einheit“ zu bilden. Meist geht es nach Gemarkung und Grundbuch. Diese Systematik ist einfach in das Programm GIS-Grundsteuer zu übertragen. Aber auch einzelne Flurstücke sind leicht per Mausklick zuzuordnen.
2. Woher bekomme ich die Ertragsmesszahlen?
In allen Bundesländern automatisch mit den ALKIS-Daten, welche die Bodenschätzung enthält. Das sollte schätzungsweise 95% der landwirtschaftlichen Fläche abdecken. Wo dies nicht der Fall ist, muss ohnehin mit einem Gemarkungsdurchschnitt bewertet werden.
Was ist zu tun?
ALKIS-Daten beschaffen. In Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gibt es zusätzlich noch ein automatisches Nachlesen der Ertragsmesszahlen aus den Geoportalen - natürlich per Mausklick.
3. Wie soll ich die ganze Arbeit in der kurzen Zeit bewältigen?
Wenn Sie die ALKIS-Daten verwenden, stellt sich diese Frage eigentlich nicht. Sie werden das in Kürze meistern können.
Haben Sie auch nicht den Ehrgeiz der Erste zu sein! Es gibt dafür keine Goldmedaille. Die „Knopfdruck“-Abgabe der Erklärung sollte so spät als möglich erfolgen – somit können alle Erfahrungen und vielleicht neue Vorschriften für die Bewertung und Handhabung von Sonderfällen in Ihre Abgabe einfließen. Ein gutes Feedback von unseren Kunden liefert uns hier viele Informationen, die wir in der Software weitergeben.
4. Muss ich für jedes Flurstück die Nutzart feststellen und bei Teilflächen ausmessen?
Nein: Laut Vorschrift des Bewertungsgesetzes sind die im Kataster hinterlegten Nutzarten maßgebend für die Bewertung. Also auch die „Schlagecke“ und der „Feldweg“ wird als Acker besteuert, auch wenn Sie im INVEKOS nicht gefördert werden. Somit kann in der Masse die im ALKIS geführte Nutzart als Basis der Bewertung dienen und wird im Programm GIS-Grundsteuer so automatisch als Datensatz vorgetragen. In Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern werden die von den Finanzbehörden ermittelten Teilflächen und Ertragsmesszahlen automatisch in die Erklärung übernommen.
Bekanntermaßen gibt es aber auch in den ALKIS-Karten Fehler bei der Zuordnung der tatsächlichen Nutzung. Wer also nicht die nächsten 50 Jahre Grundsteuer für einen Radweg oder einen Straßengraben bezahlen möchte, sollte einen Blick darauf nehmen!!! Im Programm GIS-Grundsteuer wird dazu ein Vergleich mit den Feldblöcken vorgenommen und für jedes Flurstück die „Fehlerquote“ in EMZ ausgegeben. Somit haben Sie einen schnellen Überblick über diese Flächen und können selbst entscheiden, ob Sie eine vom ALKIS abweichende Nutzung geltend machen möchten. Hierbei kann der grafische Vergleich aus Nutzartgrenze und Feldblockgrenze direkt in die Erklärung übernommen werden - per Mausklick versteht sich.

5. Wie erfolgt die Übertragung zum Finanzamt?
Das funktioniert sehr einfach per ELSTER-Datentransfer direkt aus der Software heraus. Sind die Bewertungen für alle Flurstücke optimiert und geprüft können sie dieses Aktenzeichen versenden. Sie benötigen dazu einen ELSTER Zugang mit Zertifikatsdatei.
Bearbeiten und übertragen können Sie aber nur die Hauptfeststellung für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (Grundsteuer A, Anlagen GW1 und GW3,GW3a). Dazu gehören auch die Hofflächen und Wirtschaftsgebäude, sowie die Tierbestände. Für Gewerbeobjekte und Wohngebäude (Grundsteuer B, Anlage GW2) können Sie die Software nicht nutzen. Der Aufwand der Erfassung der Daten wäre dabei nicht geringer als wenn dies über ELSTER direkt erfolgt.
6. Wie kann ich meinen Verpächtern helfen?
Das ist nicht Ihre Aufgabe! Sie sind kein Erfüllungsgehilfe der Steuerbehörde! Bevor Sie eine gefühlte moralisch-wirtschaftliche Verpflichtung erfüllen, sollten Sie sich mit Ihrem Rechtsanwalt/Steuerberater besprechen, was rechtlich da überhaupt statthaft ist. Nicht einmal die Lohnsteuervereine dürfen das!
Im Programm GIS-Grundsteuer werden Sie technisch gesehen zu jedem beliebigen Grundbesitz die Feststellungserklärung vorbereiten und abgeben können. Das muss und darf ja auch sein für den privaten Landwirt und seine Angehörigen. Gleichwohl könnte sich jeder Mitarbeiter eines Agrarbetriebes sich der digitalen Technik seines Arbeitgebers bedienen, um seine eigene Erklärung zu erstellen.
7. Kann ich die Software auch nutzen, wenn ich schon eine Pachtverwaltung besitze?
Kein Problem, die Software kann unabhängig genutzt werden, da der Datenstamm aus dem ALKIS genutzt wird. Eine Verbindung zur Pachtverwaltung ist nicht notwendig.
Schauen Sie hier in unserem Webshop was das
Programm GIS-Grundsteuer für Sie kostet. Sie können auch eine für 30 Tage kostenlose Testlizenz bestellen (natürlich ohne ELSTER-Versand ...)

8. Wie kann ich das Programm GIS-Grundsteuer in Zukunft weiternutzen?
Sehr vielseitig! Die Grundsteuererklärung ist ja nur der Anfang der Reform. Es kommen ja dann die Überprüfungen und die Steuerbescheide. Die Aktenzeichen mit den Flurstücken haben Sie so jederzeit im Zugriff, können Veränderungen mitpflegen und Auskunft geben. In Streitfällen haben Sie mit der detaillierten Kartendarstellung beste Argumente eine geminderte Grundsteuer durchzusetzen.
In Zukunft wird dann die Aufgabe vor Ihnen stehen die Grundsteuer den Verpächtern zu erstatten, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Auch hier sind Sie mit dem GIS-Flächensystem bestens gerüstet.
Unabhängig davon, haben Sie eine gute Aufstellung Ihrer Eigentumsflächen. Die Daten kann man weiter verwenden für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Förderanträge oder für die Bank bei Kreditverhandlungen. Hier sind auch schon Ideen geboren für die Weiterentwicklung der Software zur Verwaltung von Kaufvorgängen und Grundschulden. Wir arbeiten daran!

Bestellung
GIS-Grundsteuer 2022
Software Landwirtschaft
Bearbeitung der Grundsteuererklärung, ALKIS NAS-Format, optional CSV bundeslandspezifisch, Aktenzeichen, Flurstücke und Nutzungsarten, automatische Übernahme der EMZ je nach Bundesland
Luftbildkarte, Versand per ELSTER-Zugang (nur GW1, GW3, GW3a)
Grundpreis 500,- Euro, zzgl. Preis je Eigentumsflurstück das an ELSTER übertragen wurde
für das 1. bis 1000. Flurstück 1,00 Euro/Flst, ab 1001. Flurstück 0,50 Euro/Flst.
0.00 €(MwSt. Exkl.)
Hinzufügen
Anschrift:

Gesellschaft für Informationssysteme
Weißenfelser Straße 20
04229 Leipzig

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