Programmneuerungen GIS Schlagkartei - Bereich Pflanzenschutz
Aufgrund der seit 01.01.2026 geltenden EU Verordnung 1107-2009 (erweiterte Anforderungen an die Dokumentation von PS-Maßnahmen) haben wir in der GIS Schlagkartei umfangreiche Änderungen vorgenommen, um Ihnen die Dokumentation aller Anforderungen so einfach wie möglich und rechtskonform zu ermöglichen. Bevor die Pflanzenschutzsaison richtig startet, wollen wir Ihnen die Neuerungen und Änderungen vorstellen und erläutern.
Da wir in den letzten Tagen immer noch Änderungen und Verbesserungen im Programm vorgenommen haben, empfehlen wir Ihnen dringend ein Update durchzuführen!
Hinweis: Die Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen hat nach der neuen Verordnung unmittelbar zu erfolgen. Nach aktueller Rechtsauslegung z.B. in Thüringen wird dafür ein Zeitraum von 14 Tagen ohne schuldhafte Verzögerung gewährt.
Die oft zitierte 30 Tage Frist bezieht sich nicht auf die Dokumentation an sich, sondern auf die Überführung der Dokumentation in ein digitales, maschinenlesbares Format (gilt erst ab 01.01.2027)
Art der Verwendung
Die Art der Verwendung (Behandlung von Oberflächen/Freilandflächen, Behandlung geschlossener Räume bzw. in geschlossenen Räumen, Behandlung von Saatgut oder Vermehrungsmaterial) muss zukünftig mit angeben werden. Im normalen Alltag werden Sie damit in der GIS Schlagkartei nicht konfrontiert. Die Art der Verwendung wird in der Technologie festgelegt (Menü: Daten | Grunddaten Technolgie | Technologie (Arbeitsarten)). Mit dem Programmupdate wird die Art der Verwendung „Behandlung von Öberflächen/ Freilandflächen“ der Technologie Pflanzenschutz automatisch zugeordnet. Kontrollieren Sie sicherheitshalber dennoch, dass bei Ihnen in allen Technologien der Kategorie Pflanzenschutz die Art der Verwendung richtig eingestellt ist.
Für den Fall einer Kontrolle finden Sie die Art der Verwendung selbstverständlich auf allen Ausdrucken (z.B. PS- Schlagkarte):
EPPO Code der Kultur
Sowohl in der Fruchtartenliste als auch in der Saat- und Pflanzgutliste (Sortenliste) finden Sie jetzt neben den Kulturarten und den dazugehörigen relevanten Informationen auch den entsprechenden EPPO Code. Dieser sollte mit dem Update automatisch vorhanden sein. Sie müssen nichts weiter tun.
Da sich die Zulassungen oft nicht direkt auf die Kultur sondern auch eine Ebene der Fruchtartengruppe bezieht, haben wir diese selbstverständlich auch mit aufgenommen. Hier am Beispiel Weizen:
Den EPPO Code finden Sie auch im Programm an verschiedenen Stellen immer wieder und selbstverständlich auch auf den entsprechenden Ausdrucken für die Kontrolle.
Verwendetes Pflanzenschutzmittel mit Zulassungsnummer
Wie gewohnt buchen Sie einfach das Pflanzenschutzmittel nach seinem Namen. Da aber die Angabe der Zulassungsnummer zusätzlich erforderlich ist, wird Ihnen jetzt in allen Listen und Übersichten neben dem Mittelnamen auch immer die entsprechende Zulassungsnummer angezeigt.
Für Sie ist es wichtig, dass Sie Ihre PS-Mittel Liste (Menü: Daten | Grunddaten Mittel | PS-Mittel (Strg+P)) auf Aktualität überprüfen und vor allem mit den im Lager vorhandenen PSM abgleichen. Besonderer Augenmerk gilt hier den Mitteln, die schon in zweiter, dritter oder vierter Generation zugelassen sind, da sich hier die Zulassungsnummern unterscheiden. Auch bei Neulieferungen sollten Sie immer prüfen, ob die Zulassungsnummer der gelieferten PSM mit der Zulassungsnummer in Ihrer PS-Mittel Liste identisch sind. In der PS-Mittel Liste sehen Sie jetzt auch, ob und bis wann ein Mittel zugelassen ist und ob es sich noch in der Aufbrauchfrist befindet.
Besonders Mittel, die in zwei Generationen (z.B. Boxer)
einsetzbar sind, müssen sofern beide Zulassungen im Betrieb
vorhanden, in der Liste geführt und auch entsprechend dem
Einsatz gebucht werden.
In der Liste der zugelassenen Pflanzenschutzmittel (Daten | PS-Kataloge | PS-Mittel-Zulassungen) finden Sie eine vollständige Liste der PSM mit Zulassungsnummer und allen weiteren Informationen.
Im Dialog des jeweiligen Pflanzenschutzmittels finden Sie neuerdings alle zulassungsrelevanten Daten und auch die Liste der zugelassenen Parallelhandelsmittel.
Darüber hinaus haben Sie jederzeit die Möglichkeit sich die Zulassungsdaten des entsprechenden PSM per Mausklick aus den PS Info Button auf der Internetseite https://www.pflanzenschutz-information.de anzeigen zu lassen.
Angabe des BBCH Stadium
Die Angabe des BBCH ist eigentlich nur erforderlich, sofern sich in der Zulassung bzw. Anwendung des PSM eine Auflage hinsichtlich des BBCH Stadiums findet. Es hat zwar nicht jedes PSM hat eine BBCH Auflage aber der größte Teil und da wir eine zusätzliche Prüfung eingebaut haben, ob Sie das PSM im richtigen Stadium einsetzen, haben wir uns entschieden, die Angabe des BBCH Stadiums verpflichtend zu machen.
Ohne die Angabe des BBCH Stadiums können Sie kein PSM buchen!
Da sich bei bestimmten Glyphosatanwendungen keine Kulturpflanze im Feld befindet und somit kein BBCH Stadium angeben lässt, können Sie dieses mit dem Häkchen „Maßnahme auf unbestelltem Boden“ bestätigen. Danach können Sie mit der Mittelauswahl fortfahren.
Prüfung von Anwendungsbestimmungen (Aufwandmenge, Kultur, BBCH Stadium)
Neben der Auswahl des Mittels können Sie ab jetzt auch die Anwendung (Indikation) des PSM auswählen. Durch die Angabe der entsprechenden Anwendung wird im Programm jetzt geprüft, ob Sie die maximale Aufwandmenge einhalten, ob das Mittel bzw. die Anwendung in der richtigen Kultur/Kulturgruppe und ob die Anwendung im richtigen BBCH Stadium zugelassen ist und eingesetzt wird.
Zeitpunkt der Verwendung
Neben dem Datum der Anwendung muss jetzt bei bestimmten Anwendungen auch die Uhrzeit (Startzeitpunkt) der Anwendung dokumentiert werden. Das betrifft nur drei Anwendungs-bestimmungen (NT127 - Clomazone, NB6621, NB6623 -Bienenschutz B2). Wenn Sie ein Mittel buchen, welches mit einer der drei Anwendungsbestimmungen belegt ist, erhalten Sie automatisch einen Hinweis, dass gegebenenfalls die Uhrzeit zu buchen ist. Aufgrund der vielfältigen Bestimmungen ist das jedoch nicht immer zwingend erforderlich.
Prüfen Sie von daher selbst, ob Sie die Uhrzeit buchen müssen oder nicht.
Die Uhrzeit können Sie bei der Maßnahmenbuchung im Register Pflanzenschutz unter der Liste der PSM angeben.
Lage der behandelten Fläche
Zum Nachweis der Lage der behandelten Fläche gibt es mehrere Möglichkeiten. In der GIS Schlagkartei werden die Feldblocknummer und auch die Mittelpunktskoordinaten des Schlages angegeben (in ETRS und WGS84). Sie finden die Daten im Register Pflanzenschutz im Dialog des Schlages und natürlich auch auf den entsprechenden Ausdrucken.
Diese Daten müssen Sie aktiv hinzufügen!!!
Öffnen sie dazu die eine Navikatkarte mit den aktuellen Feldblöcken und Anbauschlägen und öffnen Sie die Schlagliste in der Schlagkartei.
Markieren
Sie alle Schläge
in der Schlagliste und drücken Sie auf den Button
.
Es erfolgt ein Abgleich mit den Daten im Navikat und anschließend
sollten alle Informationen in der Schlagkarte vorhanden sein. Sollte
das nicht der Fall sein, stimmt möglicherweise die Kopplung
zwischen Navikat und Schlagkarte nicht.